Für wen sind die Schulungen gedacht?
In erster Linie sind Banken, Versicherungen aber auch Genossenschaften und Unternehmen aus Leasing- und Kapitalgeschäften verpflichtet, Schulungen zur Geldwäsche zu absolvieren oder gar einen Geldwäschebeauftragten zu stellen. Das Thema betrifft aber auch sonstige Unternehmen, die z.B. viele Geschäfte im Ausland tätigen. Insbesondere mit Ländern aus denen mutmaßlich terroristische Aktivitäten vermutet werden.
Welche Unternehmen sind verpflichtet einen Geldwäschebeauftragten zu stellen?
Das GwG (Geldwäschegesetz) kann Unternehmen verpflichten einen Geldwäschebeauftragten zu stellen, wenn deren Dienstleistungen und oder Produkte nachweislich häufig zur Geldwäsche genutzt werden. Auch die Schulung von verantwortlichen Mitarbeitern und Führungskräften kann hierbei verlangt werden.
Was beinhalten die Seminare und Schulungen?
Grundsätzlich vermittelt eine Erstschulung zum Thema Geldwäsche die Prävention. Hierbei lernen die Teilnehmer im Workshop oder im Seminar das Erkennen von verdächtigen Transaktionen. Ebenso werden die Inhalte des GwG vermittelt. Das Ziel der Weiterbildung ist es, Ihr Unternehmen vor Missbrauch durch kriminelle Organisationen zu schützen. Hierbei geht es um Betrugspräventionen und die drei Phasen der Geldwäsche wie Einspeisung - Verschleierung und Integration.
In der Regel werden auch Fallbeispiele zur Geldwäsche behandelt. Dabei geht es auch um den seit 2014 im GwG verankerten § 11 zum Verdachtsmeldewesen. Damit bzw. gleichzeitig sind hier bestimmte Anforderungen der Ermittlungsbehörden zu erfüllen. Bei Verdachtsmeldungen zur Geldwäsche ist ein bestimmter Informationsgehalt im Meldewesen sowie Formen und Regeln zu erfüllen.
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