Zur Prüfung befähigte Person von Schultafeln gemäß DGUV Information 202 021 Vermittlung der erforderlichen Prüffachkunde
- Gesetzliche Grundlagen / Vorschriftenlage zu
- Klappschiebetafeln mit Wand- und / oder Bodenbefestigung
- Pylonentafeln
- Ortsbewegliche Tafeln
- Interaktive Tafelsysteme (Whiteboards, Displays)
- BetrSichV und Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Sachkunde bzw. zur Prüfung befähigte Person
- Grundlagen und Voraussetzungen
- Prüfung auf Eignung und Sicherheit nach anerkannten Prüfstandards
- Anforderungen an die Standsicherheit, Befestigung, Antriebe etc.
- Sichtkontrolle vor der Benutzung durch die Lehrkraft
- Dokumentation der Prüfung (Prüflisten, Kontrollbuch, Betriebsanweisungen)
- Umgang mit fehlerhaften Tafelsystemen
- Praktische Prüfungen an ausgewählten Exponaten
Hinweis:Hauptuntersuchung Diese umfassende Prüfung durch eine befähigte Person (Sachkundige Person) beinhaltet ebenfalls eine Sichtprüfung, es findet aber eine weitergehende, detaillierte Begutachtung aller Bauteile statt. Die Durchführung dieser Tätigkeit erfordert eine entsprechende Sachkunde, die nur Mitarbeitende von Fachfirmen oder dafür ausgebildete Personen aufweisen. Bezüglich der Anforderungen für die Hauptuntersuchung verweisen wir auf die Fachliteratur sowie entsprechende Fortbildungen.
Aktuell liegen keine Veranstaltungstermine für dieses Seminar vor.
Veranstaltungs-Code | FB24-453753-47962509 |
Bildungsziel der Schulung:
Gemäß § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Arbeitsmittel wie bspw. eine Tafel, bei denen Gefährdungen durch schädigende Einflüsse bestehen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Der Umfang der Prüfun
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