Zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) von Brand- / Rauchschutztüren und Brandschutztoren Wiederkehrende Prüfung nach Bauordnungsrecht der Länder, Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), hier ASR A1.7
- Gesetzliche Grundlagen
- EU-VO 305/2011
- Bauordnungsrecht der Länder (Auszüge)
- ArbStättV, ASR A1.7
- Begriffe, bauaufsichtliche Zulassung (alt) und Anwendung von Brandschutztüren
- Türartensysteme
- Glas und andere Sichtfenster in Brand- / Rauchschutztüren und Brandschutztoren
- Baustoffe der Brand- / Rauchschutztüren
- Zulassungsbescheid, Einbauvorschriften und Prüfzeichen
- DIN EN 16034 (Auszüge)
- Verfahren CE-Kennzeichnung / Klassifizierung nach EN 13501-2
- Hinweise zum Einbau von Brandschutztüren nach Herstellerangaben
- Pflichten des Betreibers nach GEFMA 190 im FM
- Festlegung des Prüfpersonals
- Festlegung der Prüffristen (nach § 3 ArbStättV / § 3 BetrSichV)
- Instandhaltung von Brandschutztüren
- Austausch und Entsorgung von alten Türen und Toren
- Wiederkehrende Prüfung
- Planung, Vorbereitung, Durchführung und erforderliche Dokumentation
- Zusammenfassung und Abschlussdiskussion
- Abschlussprüfung
Hinweis:Dieses Seminar bieten wir auch in Kombination mit der Themenstellung "Feststellanlagen" mit der Seminar-Nr. 06-28 an. Dauer: 2 Tage
Veranstaltungs-Code | FB24-502095-58530005 |
Kursstart | Kursdurchführung bereits bestätigt |
Bildungsziel der Schulung:
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) so ausgewählt und qualifiziert ist, dass die übertragenen Prüfaufgaben nach dem Stand der Technik (TRBS, ASR), den DGUV-Prüfgrundsätzen, ggf. in der erforderlichen Re
Veranstaltungsort:
66280 Sulzbach
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