ZUP - ZERTIFIZIERTE UNTERWIESENE PERSON - Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten von Versammlungsstätten
MVStättVO 2005 (Auszug, Fassung 2014) Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten von Versammlungsstätten (1) Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. (2) Während des Betriebes von Versammlungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein.
Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
Leitung und Aufsicht in Veranstaltungen
Einsatz und Verantwortung von Aufsichtspersonen sowie Erfahrungsaustausch
Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie Schutzziele der VStättVO
Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättVO (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
Grundlegende Bauvorschriften der VStättVO (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift Nr. 17 und 18 (ehemals BGV/GUV c 1) – „Veranstaltungs-
und Produktionsstätten für szenische Darstellung“
Erkennen von Gefährdungen und Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
ZIELE / INHALTE
Mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO 2005 Auszug, Fassung 2014), Versammlungsstättenverordnung
(VStättVO) der Länder bzw. Sonderbauverordnung NRW insbesondere in den Fassungen ab
2004–2014 werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten
und an die Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität. Das
fordert mehr Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern.
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik,
Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.
Veranstaltungs-Code | FB24-254782-27407158 |
Dieser Kurs ist förderfähig:
BILDUNGSScHECK NRW / BILDUNGSPRäMIE BRD
Veranstaltungsort:
10119 Berlin
Vollzeit
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Starttermin: Termin auf Anfrage
2 Tage
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