Zivil- & strafrechtliche Haftung bei Versammlungsstätten.
Rechtssichere Umsetzung der VStättVO indie Praxis.
Um als Betreiber einer Versammlungsstätte eine zivil- oder strafrechtliche Haftung zu vermeiden, ist die gesetzeskonforme Umsetzung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) notwendig. Diese gilt für Einrichtungen, die durch eine baurechtliche Genehmigung oder die Nutzung als Veranstaltungsort zur Versammlungsstätte werden.