WHG-Fachkurs für Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen.
Sie kennen die technischen Regeln und erfüllen die Anforderungen gemäß § 62 AwSVan einen betrieblich Verantwortlichen.
Betreiber, Errichter und Planervon Biogasanlagen und JGS (Jauche, Gülle undSilagesickersäfte)-Anlagen benötigen für die Zertifizierung zum WHG-Fachbetrieb eine betrieblich verantwortliche Person. Diese muss die einschlägigen Technischen Regeln (TRwS) kennen, um die Sachkunde gemäß § 62 AwSV zu erhalten.
Veranstaltungs-Code | FB24-293315-58496804 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Erfolgreiche Teilnahme am WHG-Grundkurs (Seminar-Nr. 12015).
Veranstaltungsort:
54292 Trier
Vollzeit
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zusätzliche Kurs Dokumente:
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