Grundlehrgang: Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz - Erwerb der Fachkunde
Unternehmen, die täglich mehr als 750 Kubikmeter Abwasser direkt in ein Gewässer einleiten oder aufgrund einer behördlichen Anordnung nach § 64 Abs. 2 WHG zur Bestellung verpflichtet sind, müssen einen oder mehrere fachkundig ausgebildete Gewässerschutzbeauftragte schriftlich ernennen.
Die erforderliche Fachkunde nach § 66 WHG erwerben die Teilnehmer in diesem Lehrgang. Sie werden auf ihre zukünftigen Aufgaben, Pflichten und Rechte als Gewässerschutzbeauftragter optimal mit praxisnahen Beispielen vorbereitet.
Zielgruppe
Mitarbeiter von Unternehmen, die als Beauftragte für Gewässerschutz tätig werden sollen.
Inhalt
- Einführung in das Gewässerschutzrecht
- Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
- Fragen der Haftung für das Unternehmen und des Beauftragten
- Pflichten und Pflichtige nach WHG des Bundes und das untergesetzliche Regelwerk einschließlich TRwS, sowie ergänzendem Landesrecht
- Gewässernutzungen – Genehmigungen
- Grundlagen der Abwasserbeseitigung (Direkteinleitung, Indirekteinleitung)
- Anforderungen an Abwasserbehandlungsanlagen
- Verfahren der Abwasseruntersuchung
- Einteilung wassergefährdende Stoffe
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- LAU-/HBV-/JGS-Anlagen
- Techniken der Abwasserreinigung (Übersicht)
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer
24 Seminarstunden
08:30 bis 16:00 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
Alle Teilnehmer erhalten zusätzlich zum Seminarskript ein Fachbuch zum Umweltrecht.
Hinweise
Die Kenntnisse sollten alle 2 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in einem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.
Veranstaltungs-Code | FB24-151480-58854492 |