Wasserwiederverwendung – Die neue EU-Verordnung
Online-Seminar zu den neuen Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung
Die Verordnung (EU) 2020/741 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung trat am 26. Juni 2020 in Kraft. Am 26. Juni 2023 hat sie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union - und damit auch in Deutschland - ihre Gültigkeit erlangt. Ziel der Verordnung ist es, die Wasserknappheit in der Europäischen Union in Folge des Klimawandels durch Wasserwiederverwendung für die landwirtschaftliche Bewässerung zu verringern und den Mitgliedstaaten die Umsetzung mit einheitlichen Vorgaben zu erleichtern. Dergestalt soll ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Förderung der Kreislaufwirtschaft angestrebt werden. Die Verordnung ergänzt die bestehenden EU-Regelungen zum europäischen Umweltrecht - hier vor allem die Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG), die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) sowie die Grundwasser-Richtlinie. Neben einheitlichen Mindestanforderungen an die Wasserqualität und die Überwachung sind ein Risikomanagement und Bestimmungen zur Datentransparenz die wesentlichen Elemente der Verordnung. Die Anforderungen an die Aufbereitung und Überwachung richten sich an die Aufbereitungsanlage. Diese kann entweder in ein kommunales Klärwerk integriert werden oder eine gesonderte Anlage sein. Aus der Verordnung ergeben sich notwendige Anpassungen im deutschen Rechtssystem. Es werden ergänzende Regelungen, beispielsweise zur Bestimmung von Verfahren und zuständigen Stellen, auf Bundes- oder Länderebene erforderlich.
In einem Kurzseminar soll die Verordnung über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung beleuchtet und die Zukunftsperspektiven im Zuge deren Umsetzung in Deutschland diskutiert werden.
Veranstaltungs-Code | FB24-489193-60391633 |