Vorgeschriebene Sicherheitsunterweisung für Beschäftigte in explosionsgefährdeten Bereichen Qualifizierung als beauftragter Beschäftigter nach § 12 (3) BetrSichV

- Allgemeine Grundlagen
- Voraussetzungen für das Entstehen von Explosionen durch: Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube
- Kennzeichnung ex-gefährdeter Bereiche
- Optische und akustische Warnsysteme
- Zoneneinteilung für Ex-Bereiche
- Zündquellen, einschließlich gefährlicher elektrostatischer Entladungen
- Brandwache, Brandmeldeanlagen, Löschgeräte, -mittel
- Explosionssicherheit
- Schriftliche Beauftragung des Arbeitgebers
- Sicherheitsvorkehrungen vor Beginn der Arbeiten
- Vermeidung elektrostatischer Aufladungen bei Ausführung der Arbeiten
- Auswahl und Einsatz geeigneter Arbeitsmittel für Arbeiten in Ex-Bereichen
- Durchführung von Arbeiten in Ex-Bereichen
- Gefährliche Arbeiten in Ex-Bereichen, z. B. Heißarbeiten wie:
- Schweißarbeiten, Löten
- Auftauarbeiten, Trennschleifarbeiten etc.
- Verantwortliche Personen für die betrieblichen Ex-Bereiche
- Freigabemessungen, Freigabeschein
Dieses Seminar ist nur als Inhouse-Schulung buchbar!
Veranstaltungs-Code | FB24-428510-44259108 |
Bildungsziel der Schulung:
Für Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen muss der Arbeitgeber alle Beschäftigten ausreichend und angemessen hinsichtlich des Explosionsschutzes unterweisen (Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Anhang I Nr. 1). Diese Personen gelten dann als "Beauftr
Veranstaltungsort:
Inhouse
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Kursart:
Inhouse
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