Vorbereitungslehrgang für die Verlängerung des EU-Schulungsnachweises Gefahrgutbeauftragter (für alle Verkehrsträger)
Auszugsweise Darstellung der Inhalte aus den Unterabschnitten 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID/ADN/IMDG-Code sowie § 8 GbV
*Was hat sich seit dem letzten Test vor fünf Jahren geändert?
*Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
*Erstellung des Jahresberichts für die Unternehmensleitung
*Prüfung von Verfahren zur Identifizierung von gefährlichen Gütern
*Beratung des Unternehmens beim Kauf von Beförderungsmitteln für Gefahrgüter
*Verfahren mit denen z. B. das für das Be- oder Entladen verwendete Material überprüft wird
*Durchführung von Untersuchungen nach Unfällen oder Zwischenfällen
*Einführung geeigneter Maßnahmen. mit denen das erneute Auftreten von Unfällen verhindert werden soll
*Berücksichtigung der Rechtsvorschriften bei der Auswahl und dem Einsatz von Subunternehmern
*Überprüfung ob das betraute Personal über ausführliche Arbeitsanleitungen verfügt
*Einführung von Maßnahmen zur Aufklärung über die Gefahren bei der Beförderung gefährlicher Güter
*Einführung von Maßnahmen zur Überprüfung der mitzuführenden Papiere und Ausrüstungen
*Einführung von Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften
*Bearbeitung von offiziellen Prüfungsfragen und Fallstudien anhand der Gesetzestexte
Veranstaltungs-Code | FB24-348453-61020965 |
Bildungsziel der Schulung:
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Veranstaltungsort:
86159 Augsburg
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