Videoüberwachung nach EU-DSGVO und BDSG.
Persönlichkeitsrechte im Spannungsverhältnis von Sicherheitsinteressen, Datenschutz und Strafverfolgung.
Privatwirtschaftlich als auch öffentlich-rechtlich veranlasst werden immer mehr optische Überwachungssysteme (Videokamera, Dash- und Bodycam, Drohnen) eingesetzt. Unter welchen Voraussetzungen ist dies gemäß neuer EU-DSGVO und neuem BDSG (Novelle 2024) zulässig? Was aus Sicht der Betreiber gemäß Art. 6 DSGVO zu tun ist, erfahren Sie in unserem Seminar!
Veranstaltungs-Code | FB24-259268-58492671 |