Verkehrssicherungspflicht - Gebäude, Außenanlagen und Verkehrswege für Dritte unbedenklich nutzbar halten
Jeder Eigentümer von Immobilien ist verpflichtet, für die Verkehrssicherheit der Objekte Sorge zu tragen. Verkehrssicherheit bedeutet, dass das Gebäude und die Außenanlagen durch Dritte unbedenklich genutzt werden können.
Heute ist es ein gesetzliches Erfordernis, dass ein entsprechender Nachweis erbracht werden muss. Wie er allerdings umgesetzt wird, ist nicht verbindlich geregelt. Das können Sicht- oder Belastungsprüfungen von Einrichtungen sein, die innerhalb bestimmter, aber nicht gesetzlich festgelegter Abstände vorgenommen werden müssen. für den Eigentümer der Objekte ist es in jedem Fall wichtig, nachweisen zu können, dass die Verkehrssicherheit der Gebäude oder Anlagen regelmäßig und angemessen kontrolliert und eventuelle Mängel behoben wurden.
In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer Kenntnisse zu rechtlichen Grundlagen und werden anhand von praktischen Beispielen für die Problematik der Verkehrssicherheit sensibilisiert.
Zielgruppe
Hausmeister, technisches Personal, sowie Mitarbeiter aus der Objektverwaltung
Inhalt
- Verkehrssicherheit von Objekten
- Rechtliche Grundlagen
- Überwachungspflichtige Bauteile/Gefahrenpotentiale
- Organisatorische Vorkehrungen zur Erfüllung der Verkehrssicherheit
- Pflichten von Eigentümern und Betreibern
- Prüfpflichten rund um das Gebäude
- Praktische Beispiele
- Erfahrungsaustausch
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer
8 Seminarstunden
08:30 bis 16:00 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
Veranstaltungs-Code | FB24-227144-58854725 |