Verantwortlichkeit im Fuhrpark
Ein erhebliches Haftungsrisiko entsteht für Personen, die eine Halterhaftung für den Fuhrpark in ihrem Unternehmen haben. Diese wirkt sich besonders stark aus, wenn es um eine Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall geht.Daher ist es enorm wichtig, dass Fuhrparkmanager eines jeden Unternehmens die wichtigsten für sie geltenden Rechte und Pflichten in solch einem Fall kennen.
Seminarinhalt:
•Grundlagen der Bußgeld – und strafrechtlichen Verantwortung des Fuhrparkleiters
(Wann wird der Fuhrparkleiter bei Verstößen zur
Verantwortung gezogen?)
•Typische Halterpflichten im Fuhrpark
(Führerscheinkontrolle – scharfer Grad zur Strafbarkeit,
Handlungsempfehlungen und Muster zur rechtssicheren
Führerscheinkontrolle)
•§ 31 STVZO Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge (Gewährleistung der Bau- und Betriebssicherheit der Fahrzeuge, Körperliche und geistige Eignung des Fahrpersonals, Arbeitsrechtlich zulässige Kontrolle und Überwachung (inkl. BetrVG)
•Die Verantwortlichkeit des Halters und seiner „Helfer“ bei Ladungssicherungsverstößen
•Überwachung der Weiterbildungspflicht gem. BKrFQG
•Überwachung und Kontrolle der Fahrpersonalvorschriften
•Wirksame Delegation von Halter-/ Unternehmerpflichten
Seminarziel:
Das Seminar vermittelt eine ganzheitliche Betrachtung von Halterpflichten und deren Bedeutung in Bezug auf die Verantwortung über den Fuhrpark, wodurch sie am Ende des Seminars perfekt für ihre Aufgaben im Fuhrparkmanagement gewappnet sind.
Veranstaltungs-Code | FB24-211521-45508263 |
Veranstaltungsort:
71034 Böblingen
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