Gewässerschutzbeauftragter
Der Gewässerschutzbeauftragte (GSB) repräsentiert den Betrieb im Sinne des Unternehmens gegenüber Behörden und der Öffentlichkeit. Aktualität: Das KrWG ist gesetzlich verabschiedet und soll diesen Oktober noch im Bundesgesetzblatt erscheinen. Die Änderungen sind mit sofortiger Wirkung gültig.
Nach § 64 Abs. 1 WHG haben Benutzer von Gewässern, die an einem Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, einen oder mehrere
Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen.
Selbst für Benutzer, die Abwassermengen unter 750 m³/d in Gewässer oder in Abwasseranlagen einleiten oder Betreiber von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, kann die zuständige Behörde gemäß § 64 Abs. 2 WHG die Bestellung eines oder mehrerer Gewässerschutzbeauftragte anordnen.
Abschluss Zertifikat
Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz - Gewässerschutzbeauftragter
Kosten 990,00 Euro (MwSt.-befreit) inkl. Seminarunterlagen
Veranstaltungs-Code | FB24-224196-58907978 |