Umsetzung der Nachweisverordnung – Grundlehrgang
Rechtsgrundlagen, Klassifizierung von Abfällen, Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Register – Anwenden des elektronischen Abfallnachweisverfahrens
BASISINFORMATIONEN, PRAXISANWENDUNGEN UND ÜBUNGEN
Erzeuger, Transporteure und Entsorger von Abfällen müssen die ordnungsgemäße Entsorgung gegenüber den Abfallbehörden dokumentieren und nachweisen. Entsorgungsnachweise und Begleit- und Übernahmescheine sind zu erstellen und ein Register ist zu führen. Die entsprechenden Vorschriften findet man im aktuellen Kreislaufwirtschaftsgesetz und in der dazugehörigen Nachweisverordnung. Insgesamt ist eine große Zahl, von zum Teil komplizierten, Regelungen zu beachten. Mit diesen muss man sich gründlich und regelmäßig beschäftigen, um den Überblick zu behalten und nicht gegen bestehende Nachweispflichten zu verstoßen und ein Bußgeld zu riskieren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Regelungen häufig geändert werden. Die letzte Änderung der Nachweisverordnung ist am 5. Dezember 2013 in Kraft getreten.
In diesem Tagesseminar werden alle wichtigen Regelungen und Vorschriften zur abfallrechtlichen Überwachung ausführlich besprochen, sowie deren Praxisumsetzung umfassend vorgestellt. Ausführlich wird auf die Funktion und die Anwendung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) eingegangen werden. Anhand von Praxisbeispielen wird der Stoff vertieft und das Ausfüllen der (elektronischen) Formulare intensiv eingeübt. Ziel ist, dass die Seminar-teilnehmer das Erlernte sofort im täglichen Geschäft anwenden können. Das Seminar eignet sich dabei sowohl für Anfänger ohne Vorkenntnisse, als auch für Fortgeschrittene, die ihre Kenntnisse festigen und aktualisieren wollen.
Veranstaltungs-Code | FB24-366169-60391288 |