Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen nach TRGS 900, 910 in Anwendung der TRGS 526, 527, 554, 559 und 561 - Online-Live-Seminar, Dauer 1 Tag
Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen nach der aktuellen GefStoffV und ChemG
Die Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 910 gelten für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen. Nach der
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die
Arbeitsplatzgrenzwerte (gemäß § 2 Absatz 8 GefStoffV) eingehalten werden (§ 10 Absatz 2 GefStoffV). Seit Dezember 2024 gilt nun eine Verschärfung dieser Grenzwerte (§ 20 Absatz 4 GefStoffV). Aus diesem Grund ist eine Gefährdungsbeurteilung und ein Risikobezogenes Maßnahmenkonzept gemäß §10 Absatz 1 GefStoffV zu erstellen. Nun müssen sich Unternehmen informieren, was nach wie vor in der GefStoffV wichtig zu beachten ist und was diese Neuerungen konkret für sie und ihre Mitarbeitenden bedeuten und wie diese bestmöglich umgesetzt werden können.
Wie diese Neuerungen konkret im Arbeitsalltag beachtet werden, insbesondere in Anwendung auf die TRGSen 526, 527, 554, 559 und 561 zeigt die erfahrene Gefahrstoff-Expertin im Online-Live-Seminar.
Ziele & NutzenDie Teilnehmenden lernen, wie sie die aktuell neuen gesetzlichen Erfordernisse sicher im Unternehmen umsetzen.
Darüber hinaus erfahren sie, wie sie bei Betriebsbegehungen die Umsetzung der GefStoffV nachweisen, damit sie sich damit vor Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen (§ 27 ChemG) schützen.
Die Expertin vermittelt praxisnah dieses Wissen im Online-Live-Seminar.
Die DGUV schreibt zwar keine Fortbildungspflicht für Gefahrstoffbeauftragte vor (Vgl. SiBe), allerdings eine Weiterbildungspflicht, indem diese sich in ihren Aufgabengebieten weiterbilden und vertiefende Seminare/Schulungen besuchen.
Thema als ein Vertiefungsseminar, aufbauend zum Lehrgang „Gefahrstoffbeauftragte/r“!
WeiterbildungsinhalteRechtliche Anforderungen
- TRGS 910 – Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
- ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
- Update zur GefStoffV: Was muss beachtet werden und was bedeutet das konkret für die tägliche Arbeit?
- Angrenzende Regularien
Praktische Umsetzung
- Analyse des Ist-Zustandes
- Umsetzung des STOP-Prinzips
- Gestaltung von Änderungen
- Unterweisung der Mitarbeiter/innen
- Diskussion & Fragen
Teilnehmerkreis
- Personen, die mit Gefahrstoffen umgehen müssen
- Führungskräfte mit Personalverantwortung
- (angehende) Gefahrstoffbeauftragte
- Verantwortliche, die mit der Prüfung und Umsetzung der Gefahrstoffvorschriften beauftragt sind
- Personen, die mit Arbeitssicherheit, Brandschutz und/oder Umweltschutz beauftragt sind
- Geschäftsführung (v .a. kleinere Betriebe, wie Handwerk, die noch keine beauftragte Person haben)
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsfachkräfte und –ingenieur/-innen, Brandschutz- und Umweltbeauftragte
- Industriemeister/-innen, Bauleiter/-innen und Handwerksmeister/-innen
- Mitarbeiter/-innen in Betrieben, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird
Veranstaltungs-Code | FB24-528403-61577516 |