Spezielle Prüfverfahrenskompetenz für §8a BSIG.
KRITIS-Kompetenzvermittlung
Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, die Störungen der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität ihrer informationstechnischen Systeme verhindern. Welche Vorkehrungen angemessen und sinnvoll sind und wie diese nachzuweisen sind, ist Bestandteil dieses kompakten Expertenseminars.
Der Schwerpunkt des Seminars bezieht sich auf die Umsetzung von § 8a III BSIG. Das Seminar bereitet Sie auf künftige Prüfungen im Rahmen dieser Norm vor. Die bestandene Abschlussprüfung führt zu der Zusatzqualifikation „Spezielle Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG“ und berechtigt zur Durchführung von Prüfungen nach § 8a BSIG.
Veranstaltungs-Code | FB24-510562-60861824 |
Kursstart | Kursdurchführung bereits bestätigt |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Es gibt keine formellen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Schulung. Teilnehmer sollten jedoch über Auditkompetenz, IT-Sicherheitskompetenz bzw. Informationssicherheitskompetenz und Branchenkompetenz verfügen.
Preis: 1.892, 10 €
zzgl. Prüfungsgebühren
Bei der Preisangabe handelt es sich um den Bruttopreis.
Veranstaltungsort:
Online-Kurs
weitere Orte/Termine
Kursart:
Online-Kurs
zusätzliche Kurs Dokumente:
AGB
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