SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator unter-stützt den Bauherrn und die sonstigen am Bau beteiligten Personen bei der gemeinsamen Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz. Grundlagen sind die in § 3 BaustellV genannten Aufgaben.
Die Aufgaben des Koordinators ergeben sich aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung.
Er stellt sicherheits- und gesundheitsschutzrelevante Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle fest. Beratend kann er auf die Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen einwirken und die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung unterstützen.
Veranstaltungs-Code | FB24-461349-57729463 |