Sicherheitsunterweisung Ladungssicherung
Jede(r) Mitarbeiter/in ist verpflichtet, mindestens 1 x jährlich an einer Sicherheitsunterweisung teilzunehmen. Dies ist im Arbeitsschutzgesetz §§ 12 und 15, sowie in der DGUV Vorschrift 1 geregelt. Beugen Sie Betriebsblindheit und Arbeitsunfällen durch Routine vor! Kommen Sie zu uns ins Haus zur 4-stündigen themenspezifischen Sicherheitsunterweisung.
IHR NUTZEN
Jede(r) Mitarbeiter/in muss sich mindestens 1 x jährlich einer Sicherheitsunterweisung unterziehen.
Dies ist im Arbeitsschutzgesetz §§ 12 und 15, sowie in der DGUV Vorschrift 1 geregelt. Beugen Sie Betriebsblindheit und Arbeitsunfällen durch Routine vor! Kommen Sie zu uns ins
Haus zur 4-stündigen themenspezifischen Sicherheitsunterweisung.
Um den gesetzlichen/behördlichen Vorgaben Folge zu leisten, dem Teilnehmer die Inhalte der Schulungen in einer ihm verständlichen Sprache zu vermitteln,
setzen wir voraus, dass die Teilnehmer der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind, da bei einigen Schulungen ein schriftlicher Leistungsnachweis
erbracht werden muss.
Dabei setzen wir gemäß der Sprachniveau Globalskala mindestens die selbstständige Sprachanwendung B1 voraus (besser noch B2).
Die Sprachniveaustufen nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen finden Sie hier zum Download,
Um einen reibungslosen Ablauf der Schulung gewährleisten zu können, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir für Teilnehmer, die den zu vermittelnden Themen sprachlich nicht folgen können, die weitere Teilnahme an der Schulung ggf. nicht gewähren können.
Veranstaltungs-Code | FB24-38056-12167787 |