Seminar: Befähigte Person zur Prüfung von Gasanlagen.
Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Gasanlagen gemäß BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Regel 110-010.
Der Anlagezustand von Gasanlagen kann sich mit der Zeit und während des Betriebes durch Abnutzung, Alterung, Beschädigungen und Verschleiß verschlechtern. Es ist erforderlich, dass die Anlagen regelmäßig überprüft werden, damit von ihnen keine Sicherheitsgefahren ausgehen können. Für die regelmäßige Prüfung sind die Eigentümer:in oder Betreiber:in der Anlagen verantwortlich. Für die regelmäßige Prüfung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung wird ihnen eine befähigte Person bestellt. Unterlassen der die Betreiber:innen oder Betreiber:in diese Prüfung vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann die Unfallversicherung gegen den die Betreiber:innen vorgehen und die Gasanlage stilllegen.
Der/die Arbeitgeber:in ist durch die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die Prüfungen in Art und Umfang sowie die Prüffristen selbst festzulegen.
Veranstaltungs-Code | FB24-421011-58497706 |