Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Erdbaumaschinen
Nach § 14 Abs. 2 BetrSichV sind „Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, ..., wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.“ Gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV sind die Anforderungen an die befähigte Person Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit.
Befähigte Personen zur Prüfung von Erdbaumaschinen müssen demnach mit einschlägigen Arbeitsschutz-, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut sein, dass sie den arbeitssicheren Zustand bewerten können.
Die Teilnehmer erlangen im Seminar die notwendigen Kenntnisse, um in Kombination mit ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als befähigte Person Prüfungen von Erdbaumaschinen durchführen zu können.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die als befähigte Person zur Prüfung von Erdbaumaschinen bestellt werden sollen.
Inhalt
- Rechtsgrundlagen für die befähigte Person
- Arbeitsschutzrecht
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der befähigten Person
- Verantwortung und Haftung
- Gefährdungen bei der Verwendung von Erdbaumaschinen, Schadensfälle, Auswirkungen und Konsequenzen
- Dokumentation
- DGUV R 100-500 Kapitel 2.12
- Überblick zur Fahrzeugtechnik
- Praktische Einweisung: Prüfung von Erdbaumaschinen
- Schriftliche Prüfung
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer
16 Seminarstunden
08:30 bis 16:00 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
Zugangsvoraussetzung
Langjährige Berufserfahrung im Bereich der Baumaschinen, zeitnaher Umgang mit der Technik und eine abgeschlossene Berufsausbildung im gewerblich-technischen Bereich werden empfohlen.
Hinweise
für den praktischen Teil der Ausbildung ist die eigene Anfahrt zu einem in der Nähe vom Veranstaltungsort liegenden Schulungsgelände erforderlich.
Die Kenntnisauffrischung nach Abschluss des Grundlehrgangs sollte alle zwei Jahre erfolgen.
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.
Veranstaltungs-Code | FB24-151015-58855355 |