Schulung zum Hubarbeitsbühnen-Bediener mit Prüfung
Schulungen für Hubarbeitsbühnen-Bediener sind rechtlich vorgeschrieben. Sie müssen den Nachweis ihrer Befähigung zum Führen von Hubarbeitsbühnen erbringen. Die Teilnehmer erlernen das Bedienen gem. DGUV Vorschrift 100-500 und DGUV Grundsatz 308-008.
Dauer:
1 Tag von 08.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
Programm:
der allgemeinen Ausbildung (Stufe 1)
Ausbildung nach DGUV Regel 100-500 und DGUV Grundsatz 308-008
• Rechtliche Grundlagen
• Unfallgeschehen, Unfallanalysen
• Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
• Betrieb allgemein
• Prüfungen
• Sondereinsätze
• Praktisches Üben
• Prüfung
Veranstaltungs-Code | FB24-313302-27253412 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Beschäftigte, die eine Tätigkeit als Bediener von Hubarbeitsbühnen ausüben und derzeit noch keinen Nachweis über ihre berufliche Qualifikation besitzen. Hubarbeitsbühnen sind gefährliche Arbeitsmittel. Der Umgang mit ihnen muss erlernt, der Einsatz konkret vorgegeben und geplant sein. Nur ausgebildete Hubarbeitsbühnen-Bediener dürfen diese Geräte benutzen.
Preis: 285, 60 €
In der Lehrgangsgebühr sind Lehrgangsunterlagen sowie Pausengetränke enthalten.
Bei der Preisangabe handelt es sich um den Bruttopreis.
Veranstaltungsort:
63811 Stockstadt
weitere Orte/Termine
Starttermin: Termin auf Anfrage
1 Tag von 08.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
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