Sachkundelehrgang nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Vorbereitung auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung für gefährliche Chemikalien ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel.
Für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bedarf es nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) sachkundiger Personen. Diese Personen müssen eine behördliche Prüfung nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung ablegen. Unser Seminar bereitet Sie intensiv auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung ohne Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel vor.
Veranstaltungs-Code | FB24-222559-58498463 |