Auffrischungskurs Betreuungskraft (gem. § 53b SGB XI)
In den Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI werden regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen gefordert. Im § 4 Qualifikation der Betreuungskräfte (4) wird benannt, „mindestens einmal pro Jahr eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme“. Dies entspricht 16 Unterrichtseinheiten. Wir bieten die Fortbildungen in unserem bewährten Unterrichtsablauf an. Das heißt, die Fortbildungsreihe umfasst somit zwei Tage jeweils von 08.30 bis 16.00 Uhr.
Wir bieten folgende Themenbereiche an:
- Kommunikation unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an den Umgang mit Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
- Auffrischung in den Kenntnissen über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie typischen Alterserkrankungen
- Anforderungen an die Pflege und Pflegedokumentation
- Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten
- Rechtskunde (Haftungs- und Betreuungsrecht, Schweigepflicht und Datenschutz)
- Ernährung und Beschäftigung im Alter und bei Menschen mit Demenz
- Bewegung für Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
- Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten und Angehörigen
- Richtiges Verhalten bei Notfällen
Veranstaltungs-Code | FB24-336517-57812867 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Abgeschlossene Weiterbildung zur Betreuungskraft (m/w/d)
Dieser Kurs ist förderfähig:
Bildungsscheck NRW, Prämiengutschein
Veranstaltungsort:
Online-Kurs
weitere Orte/Termine
Kursart:
Online-Kurs
Starttermin: 10.04.2025 - 11.04.2025
2 Tage
Kostenlos Info anfordern