Umgang mit Bodenmaterialien und Bauschutt nach der Mantelverordnung
Regelungen - Anwendungsbeispiele - Novellierungsüberlegungen
Bundesweit einheitliche Regelungen erfordern ein Umdenken!
Endlich ist sie da, die neue Mantelverordnung. Ab August 2023 treten neue bundesweite Regelungen für den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen in Kraft. Schon jetzt sollten Sie sich mit den umfangreichen Änderungen der Rechtsvorschriften, insbesondere mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung und der novellierten Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vertraut machen.
In der Praxis stellen sich unter anderem folgende Fragen:
- Für welche Stoffe und Anwendungsbeispiele gilt die Mantelverordnung?
- Ab wann treten welche Regelungen in Kraft?
- Wo dürfen welche Stoffe mit welchen Belastungen eingebaut werden?
- Welche Probenahmevorschriften wurden geändert?
- Gelten weiterhin die LAGA M 20 und die Verwertererlasse der Länder?
- Was ist neu an der novellierten Bodenschutzverordnung?
Diese und weitere Fragen werden sich in Zukunft schnell in der Praxis zeigen, deshalb bietet Ihnen unser neu gestaltetes Seminar bereits Antworten auf Ihre drängenden Fragen im Umgang mit Bodenmaterial und Bauschutt.
Das Seminar ist praxisorientiert aufgebaut und hat zum Teil Workshop-Charakter. Die verschiedenen Rechts- und Problembereiche werden anhand von Musterfällen, die sich wie ein roter Faden durch das ganze Seminar ziehen, beleuchtet. Die Referenten erarbeiten mit den Teilnehmern praktische Lösungsstrategien.
Veranstaltungs-Code | FB24-366093-60391306 |