Rechtssicherer Umbau von Maschinen und Anlagen - Seminar, Dauer 1 Tag
Pflichten nach EU-Maschinenrecht und Betriebssicherheitsverordnung • Wesentliche Veränderung • Aufteilung der Verantwortung
In die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wird der Begriff der „substantial modification“ mit in den Anwendungsbereich aufgenommen und rückt damit dieses Thema nochmal verstärkt in den rechtlichen Fokus. Sobald ein Betreiber eine Maschine verändert, muss er prüfen, ob er zum Hersteller i. S. d. Maschinenverordnung wird! Egal, ob eine Maschine verkettet, umgebaut oder modernisiert wird – bei jeder Änderung muss unbedingt geprüft werden, welche rechtlichen Konsequenzen dies für den Betreiber hat. In jedem Fall muss laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nachgewiesen werden, dass die Maschine weiterhin für die Mitarbeiter sicher ist. Bei einer wesentlichen Veränderung der Maschine wird ein Betreiber rechtlich gesehen sogar zum Hersteller – mit allen Pflichten aus der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Aber wann ist eine Veränderung „wesentlich“? Was muss beachtet werden, wenn die Konformität neu bewertet und eine Risikobeurteilung gemacht werden muss? Und wer trägt wofür die Verantwortung, wenn mehrere Firmen zuliefern bzw. am Umbau beteiligt sind? Kompetente Antworten auf diese Fragen gibt unser eintägiges Praxisseminar.
Ziele & Nutzen
- Der Teilnehmer lernt anhand von Fallbeispielen, Änderungen an einer Maschine/Anlage rechtlich richtig einzuordnen und weiß, welche Konsequenzen sich jeweils für das Unternehmen ergeben
- Der Teilnehmer weiß, wie er die Pflichten aus MRL und BetrSichV richtig umsetzt – und wie er Haftungsrisiken minimiert.
- Der Teilnehmer erfährt, wie er die Verantwortungsaufteilung vertraglich im Sinne des Unternehmens regeln kann, wenn mehrere Firmen am Umbau beteiligt sind.
Weiterbildungsinhalte
Rechtliche Grundlagen: Pflichten nach EU-Maschinenrecht und BetrSichV
- Maschinenrichtlinie: CE-Konformität
- Überblick: Pflichten als Hersteller i. S. d. Maschinenverordnung
- Anforderungen aus der neuen EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/10
- Klärung von Begrifflichkeiten (anhand von Fallbeispielen): Maschine, unvollständige Maschine (Teilmaschine), Anlage/Gesamtheit von Maschinen (neues BMAS Interpretationspapier), Altmaschine, Einstufungskriterien und rechtliche Konsequenzen
- Technische Dokumentation beim Umbau von Maschinen/Anlagen
- Risikobeurteilung: Vorgehensweise, Einschätzen der Auswirkungen eines Umbaus auf die Sicherheit der Maschine
- Produkthaftungsrisiken als Hersteller
- BetrSichV: Arbeitsschutzpflichten als Arbeitgeber
Wesentliche oder nicht wesentliche Veränderung? Durchspielen verschiedener Fälle und Klärung der Konsequenzen
- Was ist eine „wesentliche Veränderung“?
- Verkürzte Risikobeurteilung
- Fallbeispiele
- Wer gilt als Hersteller i. S. d. Maschinenverordnung – mit allen Pflichten?
- Welche Änderungen sind auch ohne neue CE-Kennzeichnung möglich?
Schnittstellen zwischen Hersteller(n) und Betreiber, Verantwortlichkeiten
- Aufgaben der Betreiber, Hersteller, Teilmaschinenlieferanten (z. B. wer muss was prüfen?; wer muss wem welche Dokumente liefern?)
- (Vertragliche) Möglichkeiten zur Klärung von Verantwortlichkeiten und zum Ausschluss von Haftungsrisiken
- Was muss an zugekauften Teilmaschinen geprüft werden?
- Probebetrieb, Inbetriebnahme, Abnahme: Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Hersteller(n) und Betreiber
TeilnehmerkreisGeschäftsführer, Betriebsleiter, Leiter Instandhaltung, Technische Leiter, Leiter Technische Dokumentation, Entwicklungs-/Konstruktions-/Produktionsleiter, CE-Beauftragte, Qualitätsmanager, Sicherheitsfachkräfte.
Veranstaltungs-Code | FB24-51919-56792176 |
Bildungsziel der Schulung:
Teilnahmebescheinigung
Sie erwerben folgende VDSI-Punkte:
Veranstaltungsort:
Online-Webinar
Vollzeit
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Kursart:
Online-Webinar
Starttermin: 14.05.2025
09:00 Uhr - 16:00 Uhr
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