Rechts- und Berufskunde z. Psychotherapeutengesetz und Heilpraktikergesetz
Gesundheitsämter können die Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz erteilen. Diese Zulassung wird oft als `kleiner Heilpraktiker` bezeichnet, da im Unterschied zu einer vollständigen Heilpraktikerzulassung ausschließlich psychotherapeutische Leistungen Teil der Erlaubnis sind.
Rechtskunde ist Pflichtwissen in der Heilpraktiker-Ausbildung. Arzneimittelgesetz, Gebührenordnung oder Haftungsfragen gehören später zum notwendigen Praxis-Wissen. Dieses eigentlich `trockene` Thema wird Ihnen hier ausführlich, übersichtlich und praxisnah dargestellt, Hintergründe werden erklärt.
Inhalte:
- Abgrenzung Beratung – Heilkunde
- Existenzgründung
- Standesrecht, Standesethik
- Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, Praxisführung
- Befugnisse, Kompetenzen, Wettbewerb
Der Kurs ist Bestandteil der laufenden Ausbildung und bietet Grundlagenwissen sowohl für die Heilpraktiker-Prüfung als auch für die berufliche Praxis.
Veranstaltungs-Code | FB24-143842-57664011 |
Kursstart | Kursdurchführung bereits bestätigt |
Veranstaltungsort:
94032 Passau
weitere Orte/Termine
Starttermin: 01.07.2025
Di 01.07.2025 09:00-13:00, Di 08.07.2025 09:00-13:00, Di 15.07.2025 09:00-13:00, Di 22.07.2025 09:00-13:00, Di 16.09.2025 09:00-13:00
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