REACH-Konformität sicherstellen und dokumentieren: Die Pflichten 2024/2025 - Online-Seminar, Dauer 6,5 Stunden
Kommunikation in der Lieferkette, Nachweisdokumentation, Behördenkontrollen
Die REACH-Verordnung erlaubt nur ordnungsgemäß registrierte Stoffe. Deshalb müssen Unternehmen und deren REACH-Beauftragte sicherstellen, dass sie nur REACH-konforme Produkte verwenden und verkaufen. Das bedeutet, dass in der Lieferkette Informationen eingeholt und weitergegeben, sowie die eigenen Verwendungen identifiziert und mitgeteilt werden müssen. Da bei Verstößen sowohl Haft- als auch Geldstrafen vorgesehen sind, sollte für Kontrollen unbedingt dokumentiert werden, was getan wurde, um REACH-konform zu arbeiten. Wie man das am effizientesten und sichersten macht, erfahren die Teilnehmenden jetzt im eintägigen REACH-Praxis-Seminar „REACH-Konformität sicherstellen und dokumentieren“.
Darin werden die REACH-Verordnung und die angrenzende CLP-Verordnung vorgestellt und wie Sie die notwendigen Kompetenzen aufbauen, um Ihre regulatorischen Pflichten zu erfüllen.
Mehr als 2.050 zufriedene Teilnehmer des REACH-Seminars seit 2008.
Ziele & NutzenNach nur einem Tag wissen die Teilnehmenden,
- wie REACH- und CLP-Verordnung funktionieren.
- welche Rollen unter REACH (Hersteller, Importeur usw.) welche Pflichten haben.
- welche Meldepflichten in die SCIP Datenbank für SVHC Stoffe in Erzeugnissen bestehen
- was bei der Information an Kunden für Erzeugnisse mit Kandidatenlistenstoffen (SVHC) zu beachten ist.
- welche Informationen in der Lieferkette eingeholt und weitergegeben werden müssen, z. B. für Erzeugnisse.
- was bisherige Kontrollen ergaben, wie Behörden prüfen und wie sie sich darauf vorbereiteten.
WeiterbildungsinhalteREACH-Herausforderungen 2025
- REACH, CLP und Abgrenzung zu anderen gesetzlichen Anforderungen (z. B. ROHS)
- Abgrenzung zum Ausland – Schweiz und GB
- Meldepflichten an die ECHA zu SVHC-Stoffen der Kandidatenliste in Erzeugnissen
- Ermittlung der REACH-Pflichten und Meldung an die SCIP Datenbank: Stoff-/Verwendungsverbote von gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen
Kommunikation in der Lieferkette
- Pflichten der Informationsweitergabe
- Informationspflichten für Erzeugnisse mit SVHC-Stoffen der Kandidatenliste
- Überlappung mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- PCN und nationale Meldungen
Dokumentation
- Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten nach REACH
- Praxisbeispiel: Betroffenheitsanalyse und Ableitung der Pflichten
- Relevante Stofflisten, z. B. recherchierbare Kandidatenliste/SVHC-Stoffe, Anhang XIV (Zulassung), Anhang XVII (Beschränkung)
- Stoffregister
Behördenkontrollen
- REACH-Vollzug: Was Behörden kontrollieren, Erfahrungen aus EU-Überwachungsprojekten
- Wie man sich auf Kontrollen vorbereiten kann
Spezialfragen
- Wie kann ein Nachgeschalteter Anwender auf die Aussage der Lieferanten vertrauen, was sind die Konsequenzen, wenn der Lieferant nicht korrekt informiert?
- Was muss nach dem Ablaufdatum eines zulassungspflichtigen Stoffes beachtet werden?
Inklusive Arbeitshilfen
- Sie erhalten Zugang zur Online-Lernplattform der AKADEMIE HERKERT mit Vorlagen und
Merkblättern zur Umsetzung von REACH – darunter Merkblatt zu Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.
TeilnehmerkreisREACH-Beauftragte, Geschäftsleitung, betriebliche Führungskräfte, Produktionsleitung, QM, Sicherheitsbeauftragte, Gefahrstoffbeauftragte, F & E, Einkauf, Importeure von Erzeugnissen.
Für das Seminar werden Grundkenntnisse zu REACH vorausgesetzt. Sofern Grundkenntnisse nicht vorhanden sind, empfehlen wir die Schulung: REACH: Grundlagen-Schulung zur EU-Chemikalienverordnung (Produktcode 7895).
Veranstaltungs-Code | FB24-293409-56085835 |
Bildungsziel der Schulung:
Teilnahmebescheinigung
Sie erwerben folgende VDSI-Punkte:
Veranstaltungsort:
Online-Webinar
weitere Orte/Termine
Kursart:
Online-Webinar
Starttermin: 21.01.2025 - 22.01.2025
10:00 Uhr - 17:00 Uhr
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