REACH: Grundlagen-Schulung zur EU-Chemikalienverordnung - E-Learning, Dauer 3 Wochen
Grundlagenwissen und Betroffenheitsanalyse mittels Online-Selbstcheck
Grundlagenwissen zu REACH wird nicht nur benötigt, wenn Herstellung, Import oder professionelle Anwendung von Chemikalien das Kerngeschäft sind. Nahezu alle gewerblichen Verkäufer/-innen jeglicher Produkte sind von REACH betroffen. Sie riskieren Geld- oder sogar Haftstrafen, wenn ihre Erzeugnisse oder Produkte eindeutigen Beschränkungen oder Stoffverboten unterliegen, sie diese aber aufgrund gefährlichen Halbwissens nicht beachten. Damit die Teilnehmenden sicher wissen, welche Pflichten ihr Unternehmen durch REACH zu erfüllen hat, haben wir für sie ein E-Learning entwickelt.
Ziele & Nutzen
- Fundiertes Grundlagenwissen: Die erfahrene Expertin vermittelt den Teilnehmenden in anschaulichen Lernvideos alle wichtigen Grundlagen zu REACH. Das leicht verständliche E-Script dient als perfektes Nachschlagewerk.
- Direkt einsetzbares Wissen: Die Unterscheidung von Stoffen und Erzeugnissen, Registrierungspflichten sowie Informationserfordernisse stellen für die Teilnehmenden keine Herausforderung mehr dar, da sie ihr neu erworbenes Wissen direkt in der Praxis anwenden können.
- Einfache Betroffenheitsanalyse: Mittels unseres Online-Selbstchecks können die Teilnehmenden selbst feststellen, inwieweit sie und ihr Unternehmen betroffen sind.
WeiterbildungsinhalteModul 1: Worum geht es bei REACH?
- Basiswissen zu REACH und Geltungsbereich der Verordnung
- Registrierung, Zulassung und Beschränkung
- SVHC, Anhang XIV und XVII
Modul 2: Wie ist das Unternehmen betroffen?
- Rollen unter REACH: Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender, Händler, Alleinvertreter
- Wie stellen Sie fest, welche Rolle(n) Sie unter REACH haben?
- Was ist insbesondere beim Import zu beachten?
Modul 3: Wie werden Stoffe und Erzeugnisse unterschieden?
- Stoffliche Definitionen und Abgrenzungen
- Was gilt als Stoff, Erzeugnis oder Gemisch (insbesondere bei Metall)?
- Wie leiten Sie bei Erzeugnissen und Gemischen ab, welche Pflichten Sie haben?
- Besondere Pflichten für Erzeugnisproduzenten
- Informationspflichten über Stoffe in Erzeugnissen (SVHC)
- Ab wann gilt die Notifizierungspflicht?
Modul 4: Wann und wie müssen Stoffe registriert werden?
- Vorbereitungen auf die Registrierung
- Wie ist das Unternehmen beim Import seiner Stoffe betroffen?
- Welche Bedeutung hat die Vorregistrierung nach Ende der Übergangsfristen?
- Was muss der nachgeschaltete Anwender nach dem Ende der Übergangsfrist beachten?
Modul 5: Welche Informationen müssen in der Lieferkette weitergegeben werden?
- Kommunikation in der Lieferkette
- Informationspflichten nach Art. 33 (Kandidatenliste)
- Unterschiede bei Erzeugnissen und Chemikalien
Teilnehmerkreis
Mitarbeitende aus der Herstellung und dem Import, nachgeschaltete Anwender/-innen und Händler/-innen (Rollen: Anwender/-innen und Hersteller/-innen oder sowohl / als auch), deren Stoffe in den Geltungsbereich von REACH fallen, REACH-Verantwortliche, Produktionsleiter/-innen, Sicherheitsbeauftragte, Gefahrstoffverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Veranstaltungs-Code | FB24-293402-56004046 |