Praxisumsetzung der (neuen) TA Luft — Grundlagenseminar
Erläuterung wesentlicher Regelungsinhalte der TA Luft und Gruppenübungen zu deren Praxisanwendung
Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) hat als Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissions-schutzgesetz für Genehmigung und Betrieb umweltrelevanter gewerblicher wie industrieller Anlagen eine sehr große Bedeutung. Für eine Vielzahl von Anlagen bestimmt die TA Luft die Anforderungen im Bereich der Luftreinhaltung und konkretisiert den Stand der Technik. Für Antragsteller, Anlagenbetreiber, Betriebsbeauftragte für Immissions- bzw. Umweltschutz, Beratungs- bzw. Ingenieurbüros sowie Vertreter von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden ergeben sich aus der Anwendung der TA Luft eine Vielzahl von Fragestellungen.
Ziel dieser Veranstaltung ist es, den Teilnehmern die grundlegenden und speziellen Regelungsinhalte der TA Luft zu vermitteln, dabei über Hintergründe zu informieren, Fragestellungen, die sich aus der Anwendung und europarechtlicher Vorgaben ergeben, zu behandeln und Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen und Rechtsvorschriften zu beleuchten. Nicht zuletzt aufgrund des notwendigen Interessensausgleichs zwischen wirtschaftlichen Belangen und Belangen des Umweltschutzes ist eine einheitliche und eindeutige Behandlung des Themas notwendig.
Am 23.06.2021 hat das Bundeskabinett die überarbeitete Fassung der TA Luft beschlossen. Die Neufassung der TA Luft tritt am ersten Tage des dritten auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft. Wahrscheinlich wird das im Herbst 2021 sein. Die Änderungen und Neuerungen durch die Überarbeitung der TA Luft sind Inhalte dieses Seminars.
Der Workshop wendet sich einerseits an Planer und Anlagenbetreiber, andererseits an die Vertreter/-innen der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.
Das Seminar eignet sich insbesondere auch als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz. Damit diese ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können, sollte ihr Wissen laufend auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dies verlangt auch der Gesetzgeber in § 9 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV: Immissionsschutzbeauftragte müssen mindestens alle zwei Jahre an behördlich anerkannten Fortbildungslehrgängen teilnehmen.
Im Vorfeld des Seminars können aus dem Teilnehmerkreis Fragen zu den vorgesehenen Themen, auf die im Seminar eingegangen werden soll, per E-Mail gesendet werden an: Guido.Frye@bezreg-muenster.nrw.de
Veranstaltungs-Code | FB24-366233-58832081 |