Praxispaket Mediation
Das “Praxispaket Mediation” umfasst Angebote für Absolventinnen und Absolventen der 130-Stunden-Mediationsausbildung zum Start in die Praxis und zum Erhalt des Zertifikates “Zertifizierte/r Mediator/in”. Es beinhaltet unter anderem einen eigenen Mediationsfall, eine Supervision, Beratung zum Start als Mediator/in, Weiterbildungen und vieles mehr.
Die Anforderungen an zertifizierte Mediatoren:
- 1 Mediationsfall plus Supervision innerhalb eines Jahres nach dem Ausbildungslehrgang (gehört zur Ausbildung)
- 4 Fälle innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss der Ausbildung
- 4 Supervisionen innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss der Ausbildung
- 40 Stunden Fortbildung alle 4 Jahre ab Abschluss der Ausbildung
Erkennen Sie sich wieder?
- Keine Praxisfälle für die Zertifizierung
- Kein Überblick über die notwendigen Schritte zum Abschluss und Erhalt des Zertifikates
- Keine Informationen zu qualifizierten Veranstaltungen für die Fortbildungsstunden
- Keine Übersicht über die Kosten, die im Anschluss an die Basisausbildung anfallen
-
- Stattdessen wünschen Sie sich...
- Mediationen
- Unterstützung mit meiner ersten Mediation
- Coaching für den Berufsstart als Mediator/in
- Beratung über Fristen, Veränderungen der Mediationsgesetze (neue gesetzliche Regelungen, QVM etc.)
- Angebote
Neue Regelung (ab 01.03.2024): Was ändert sich in der Rechtsverordnung zum Mediationsgesetz?
Ab dem 01.03.2024 steigen die Anforderungen an den Titel „zertifizierter Mediator (m/w/d)“ nach der Rechtsverordnung zum Mediationsgesetz. Die neue Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) enthält verschiedene Änderungen, durch die frisch gebackenen Mediatorinnen und Mediatoren zusätzliche Hürden überwinden müssen, um den begehrten Titel führen zu dürfen:
Verlängerung der Ausbildungskurse von 120 auf 130 Präsenzzeitstunden, wobei die zusätzlichen Stunden der Vermittlung von Kenntnissen der Online-Mediation sowie von Digitalkompetenzen dienen
Einschränkung des Anteils an Live Online-Unterricht auf maximal 40 % der Präsenzzeitstunden
Berechtigung zum erstmaligen Führen des Titels erst nach fünf supervidierten eigenen Mediationsfällen innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Ausbildungslehrgangs.
Alle, die ihre die Mediationsausbildung schon vor dem Stichtag 01.03.2024 begonnen haben und diese sowie die Fortbildung (gemeint sind wohl die ersten 40 Stunden) bis einschließlich 29. Februar 2028 abschließen, können den Titel noch auf der Basis des bisher geltenden Rechts erwerben.
Unser Angebot enthält
- Self-Study-Kurs: Beratung über den weiteren Ablauf nach Abschluss des Ausbildungslehrgangs, zu Zertifizierungen, Fortbildungen, den Kosten für den Erhalt der Zertifikate, Fristen, Veränderungen, Verbände
- eine (Co-)Mediation: gemeinsam mit einem Consensus-Mediator online/vor Ort oder die Vermittlung eines eigenen Falls
- eine Supervision zum mediierten Fall (90 min)
- zwei Coachingstunden (jeweils 60 min) mit dem Fokus auf dem “Aufbau der eigenen Mediator/innen Tätigkeit und das Finden weiterer Fälle”
- Self-Study-Kurs: Hilfestellung für die schriftliche Dokumentation des Mediationsfalls
Veranstaltungs-Code | FB24-497608-55635757 |
berufsbegleitend | Ja |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Abgeschlossene akademische Ausbildung und/oder mindestens fünf Jahre entsprechende Berufserfahrung
Dieser Kurs ist förderfähig:
Bildungsurlaub
Veranstaltungsort:
weitere Orte/Termine
Starttermin: Termin auf Anfrage
40 Stunden
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