Wirkungen von Luftverunreinigungen auf den Menschen
Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeauftragte gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Menschen, Tiere, Pflanzen, Böden, Wasser und Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter sind vor schädlichen Umweltein-wirkungen bzw. vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheb-lichen Belästigungen zu schützen (§ 1 Bundesimmissionsschutz-gesetz). Unsere Referenten stellen die wichtigsten fachlichen Grundlagen und rechtlichen Anforderungen dar. Zudem wird ein Einblick in die theoretischen und praktischen Aspekte der gesund-heitlichen Risikobewertung gegeben.
Veranstaltungs-Code | FB24-421709-58832148 |