Neuigkeiten für Abfallbeauftragte (Fortbildungslehrgang)
Bundesweit behördlich anerkanntes 2-tägiges Seminar zur Auffrischung der Fachkunde gemäß §§ 59, 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV
Schwerpunkte: Aktuelles Abfallrecht und die abfallrechtlichen Dokumentationspflichten
Der Betriebsbeauftragte für Abfall muss Fachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen können. Voraussetzungen für die Fachkunde sind ein einschlägiger Berufs- oder Studienabschluss, ausreichende Berufserfahrung, der Besuch eines Grundlehrgangs und die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsseminaren. Aufgrund der ständigen in kurzen Zeitabständen erfolgenden zahlreichen Änderungen im Abfall- und Umweltrecht empfehlen wir mindestens einmal pro Jahr einen Fortbildungslehrgang für Abfallbeauftragte zu besuchen. Ausreichende Kenntnisse der Rechtspflichten des Abfall-erzeugers/-entsorgers sind unabdingbar, um Haftungs- und Strafrechtsrisiken zu vermeiden. Darüber hinaus helfen aktuelle Informationen Kosteneinsparpotentiale aufzudecken und Wettbewerbsvorteile zu sichern.
Durch den Besuch dieser Veranstaltung bringen Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand. Am 1. Tag stellt ein Abfallrechtsexperte aus-führlich die aktuellen Entwicklungen und Neuerungen im Abfall- und Umweltrecht vor und diskutiert mit Ihnen die Praxisumsetzung. Am 2. Tag stehen die rechtssichere Anwendung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), der Nachweisverordnung (NachwV), der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) sowie die abfallrechtlichen Dokumentationspflichten für Betriebe im Mittelpunkt.
Im Vordergrund des Seminars steht der Erfahrungsaustausch aus der Praxis für die Praxis. Zu den einzelnen Themen werden Fallbeispiele vorgestellt und gemeinsam im Gespräch geeignete Lösungen entwickelt.
Der Lehrgang ist von der zuständigen Behörde bundesweit anerkannt (Untere Abfallwirtschaftsbehörde der Stadt Essen / Anerkennungsbescheid vom 23.06.2017).
Veranstaltungs-Code | FB24-366222-60391350 |