Naturschutzrecht
Das Naturschutzrecht soll insbesondere das Leben der Pflanzen und Tiere schützen. Darüber hinaus kennt das Naturschutzrecht mittlerweile auch die Rücksichtnahme auf die ästhetischen Aspekte der Natur und den Naturhaushalt. Als nationale Grundlage dient das Bundesnaturschutzgesetz. Es definiert die rechtliche Basis und die Ziele für Naturschutz und Landschaftspflege.
Die bekannteste Auswirkung sind die Naturschutzgebiete. Planungsvorhaben öffentlicher und privater Träger werden immer stärker von natur- und umweltschutzrechtlichen Anforderungen beeinflusst. In diesem Kurs erwerben Sie vertiefende theoretische und praktische Kenntnisse, um in Behörden, Unternehmen und Organisationen naturschutzrechtliche Sachverhalte zu durchdringen und Lösungsvorschläge zu formulieren.
Vertiefte Kenntnisse im Naturschutzrecht sind zum einen für Planungsbüros und zum anderen für Behördenmitarbeiter von entscheidender Bedeutung. Jedes mit Flächenverbrauch verbundene Projekt ist automatisch mit naturschutzrechtlichen Konfliktsachverhalten konfrontiert, die es zu lösen gilt.
- Allgemeine Umweltrechtsgrundlagen
- Grundlagen des internationalen, europäischen und deutschen Naturschutzrechts
- Landschaftsplanung
- Eingriffsregelung
- Schutzgebiete
- Artenschutz
- Verbandsklagerechte
- Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
- Kontextualisierung des Naturschutzrechts in das Umweltschutzrecht
- Natura 2000
Veranstaltungs-Code | FB24-504307-59833642 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Vorausgesetzt werden eine Ausbildung oder ein Studium im kaufmännischen oder technischen Bereich sowie Kenntnisse, die mit dem Modul Umweltrecht Basics bzw. Aufbau vergleichbar sind.
Dieser Kurs ist förderfähig:
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