MiFID II für Vertriebsbeauftragte - Vertriebsvorgaben aufsichtsrechtskonform umsetzen und Sachkundenachweis
Mit MiFID II bzw. § 87 WpHG und den MaComp möchte die Aufsicht regulieren, dass interne Vertriebsvorgaben oder deren Umsetzung keine Kundeninteressen beeinträchtigen. Erfahren Sie die regulatorischen Vorgaben an den Vertrieb und den/die Vertriebsbeauftragte(n) und deren aufsichtskonforme Umsetzung und erhalten Sie den jährlich zu dokumentierenden Sachkundenachweis gem. WpHGMaAnzV!
- Die Funktion des/der Vertriebsbeauftragten:
Sachkunde, Zuverlässigkeit, Registrierung
- Vertriebsvorgaben: Definition, Anwendungsbereich, Zusammenhang zur Anlageberatung
- Regulatorischer Rahmen für Vertriebsvorgaben: Aufsichtsrechtskonforme Ausgestaltung und Interessenkonflikte
- Neue Anforderungen an vergütungsbezogene Vertriebsvorgaben gem. BT 8 MaComp
- Überblick zur EU-Kleinanlegerstrategie
- Zum Nachweis Ihrer jährlich zu dokumentierenden
Sachkunde gem. WpHGMaAnzV
Veranstaltungs-Code | FB24-381742-61076967 |
Bildungsziel der Schulung:
Im Zusammenhang mit Vertriebsvorgaben stellen sich in der Praxis unterschiedliche Fragen. Zunächst ist von Relevanz, wer als registrierungspflichtige Vertriebsbeauftragte einzustufen ist und welchen Einfluss die unterschiedlichen Hierarchiestufen wie auch Gremien in einem Institut hierauf haben. Vertriebsbeauftragte müssen eine bestimmte Sachkunde nachweisen und Kriterien erfüllen, die für die Zuverlässigkeit erforderlich sind. Bei Vorgaben sind, sofern es sich um Vertriebsvorgaben i.S.d. WpHG handelt, unterschiedliche Anforderungen an die Ausgestaltung und Dokumentation zu berücksichtigen. Des Weiteren müssen auch die Vergütungssysteme so ausgestaltet sein, dass Interessenkonflikte bei der Anlageberatung vermieden werden.
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Sie erhalten einen Nachweis der jährlich zu dokumentierenden Sachkunde gem. WpHGMaAnzV.
Veranstaltungsort:
Online-Webinar
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Kursart:
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