Marketing für Wohnimmobilienverwalter
Seit 2018 müssen Wohnimmobilienverwalter der zuständigen Behörden nachweisen, dass sie sich in den letzten 3 Jahren mindestens 20 Stunden weitergebildet haben. Nicht nur Geschäftsführer sind von dieser Regelung betroffen. Auch Mitarbeiter, die an der Immobilienvermittlung oder -verwaltung mitwirken. Geregelt ist die Weiterbildungspflicht in § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Mit unserer Fortbildung haben Sie die Möglichkeit, 20 Stunden Ihrer Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter zu erfüllen.
Marketinggrundlagen für Hausverwaltungen
- Marketingziele
- Marketinginstrumente
- Marketing-Mix
- Auftragsakquisition für WEG-Verwalter und Mietverwalter
Rechtliche Grundlagen
- Allgemeine rechtliche Grundlagen und Wettbewerbsrecht, -grundsätze und unzulässige Werbung
- Verbraucherschutz
- Datenschutz
- Haftung und relevante Versicherungsarten der Immobilienwirtschaft
Objektmanagement
- Grundlagen zum Lebenszyklus der Immobilie und Die Rolle des Immobilienverwalters
- Aufgaben des Immobilienverwalters
- Einflussmöglichkeiten des Immobilienverwalters
- Umgang mit zusätzlichen Dienstleistungen und Leistungserbringungen
Veranstaltungs-Code | FB24-462076-59078480 |
Veranstaltungsort:
10625 Berlin
Vollzeit
weitere Orte/Termine
Starttermin: 25.03.2025 - 08.04.2025
Dienstag + Donnerstag von 17:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Kostenlos Info anfordern