Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (Themen: Abfalltransportrecht und Nachweisverfahren)
Aktualisierung der Fachkunde für Sammler, Beförderer, Händler, Makler und Entsorger gefährlicher Abfälle (mit bundesweiter behördlicher Anerkennung)
Fachkundige Personen gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) müssen zur Aufrechterhaltung der Fachkunde regelmäßig,
mindestens alle zwei Jahre einen 2-tägigen behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen (§ 11 EfbV).
Fachkundige Personen gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnis-Verordnung (Sammler, Beförderer, Händler, Makler gefährlicher Abfälle) müssen zur Aufrechterhaltung der Fachkunde regelmäßig,
mindestens alle drei Jahre einen 2-tägigen behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen.
Die Veranstaltung ist als Auffrischungslehrgang gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV
und § 5 AbfAEV bundesweit behördlich anerkannt.
Jeweils 2 Tage, jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr
Veranstaltungs-Code | FB24-381384-60391257 |