Lehrgang Internationales Steuerrecht - optional mit Abschlusstest (Zertifikat)
Grenzüberschreitende Sachverhalte gewinnen zunehmend an Bedeutung. Dieser Lehrgang vermittelt daher einen systematischen Überblick über relevante Vorschriften und grundlegende Aspekte des internationalen Steuerrechts und gibt Hilfestellung bei der Interpretation und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Durch die Betrachtung verschiedener Fallbeispiele mit Auslandsbezug lernen Sie den Umgang mit internationalen Sachverhalten und die Möglichkeiten einer steueroptimalen Planung in Ihrer Berufspraxis rechtssicher umzusetzen.
Dauer: 10 Wochen (ohne Abschlusstest), 12 Wochen (mit Abschlusstest)
Lernzeit: ca. 2-3 Std. / Woche
Wöchentliche Starttermine – jeweils am Donnerstag
Lehrgangsinhalte
I. Einführung in das Internationale Steuerrecht und die beschränkte Steuerpflicht
-Begriffe des internationalen Steuerrechts
-Unbeschränkte vs. beschränkte Steuerpflicht
-Problem der Doppelbesteuerung
-Steuerausländer mit Inlandsbezug (beschränkte Steuerpflicht)
-Inländische Einkünfte i.S.d. § 49 Abs. 1 EStG im Detail
-Einkünfteermittlung und Steuererhebung bei beschränkter Steuerpflicht
-Veranlagungsverfahren gem. § 50 Abs. 1 EStG und Steuerabzug gem. § 50a EStG
II. Unbeschränkte Steuerpflicht
Natürliche Personen:
-Sonderformen der Steuerpflicht
-Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag (§ 1 Abs. 3 EStG)
-Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG)
-Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von EU- und EWR-Familienangehörigen gem. § 1a EStG
-Anrechnungsmethode § 34c EStG
Kapitalgesellschaften:
Vermeidung der Doppelbesteuerung (nationales Recht)
III. Doppelbesteuerungsabkommen
-Die Systematik sowie der Aufbau von DBA im Überblick
-Prüfungsreihenfolge bei Anwendung eines DBA
-Ausgewählte Verteilungsnormen der Einkünfte
IV. Außensteuergesetz
-Berichtigung von Einkünften gem. § 1 AStG
-Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete (§§ 2,4 AStG)
-Beteiligungen an ausländischen Zwischengesellschaften – Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG
V. Unionsrecht – Grundlagen und Leading Cases
-Grundlagen des Unionsrechts
-Die Europäische Union
-Organe der Europäischen Union
-Rechtsakte der Europäischen Union (Verordnung/Richtlinien/Beschlüsse)
-Die Grundfreiheiten der Europäischen Union
-Leading Cases: bedeutende Entscheidungen des EuGH, Auswirkungen der Grundfreiheiten im deutschen direkten Steuerrecht
Ihr Nutzen
- Nach Abschluss des Lehrgangs kennen Sie den Aufbau und die Wirkungsweise eines DBA sowie die Zielsetzung des AStG einschließlich der Berichtigung von Einkünften.
- Sie erlernen zudem die steuerlichen Konsequenzen bei Inbound- und Outbound-Fällen.
- Anhand von vielen Praxisbeispielen fällt es Ihnen leicht, das Wissen in Ihren Arbeitsalltag umzusetzen.
- Sie lernen flexibel und stressfrei – bei freier Zeiteinteilung!
- Das moderne und interaktive Lernkonzept unterstützt Sie dabei, dass Sie Ihre Weiterbildung auch neben dem Beruf absolvieren können.
- Bei erfolgreichem Bestehen der Selbstlernkontrolle steht Ihnen ein qualifizierendes Zertifikat zur Verfügung. So können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen optimieren.
Zielgruppe
- Mitarbeiter in der Unternehmenspraxis (insbesondere aus der Geschäftsleitung, dem Finanz- und Rechnungswesen sowie angehende Bilanzbuchhalter)
- Mitarbeiter in der Steuerberatung (Steuerfachangestellte in Ausbildung, angehende Steuerfachwirte, angehende Steuerberater)
- Studierende, Beamtenanwärter in den Bachelorstudiengängen der Finanzverwaltung und alle in kaufmännischen Berufen Tätige
Veranstaltungs-Code | FB24-295806-61002013 |
berufsbegleitend | Ja |
Preis: 395, 00 €
Die Lehrgangskosten betragen: 395,- € inkl. MwSt. Optional kann ein Abschlusstest hinzugebucht werden: Kombination: Lehrgang + Abschlusstest mit Zertifikat 495,- € inkl. MwSt. Abschlusstest mit Zertifikat bei nachträglicher Buchung: 120,- € inkl. MwSt.
Bei der Preisangabe handelt es sich um den Bruttopreis.
Veranstaltungsort:
Online-Kurs
weitere Orte/Termine
Kursart:
Online-Kurs
Starttermin: 20.03.2025 - 29.05.2025
Wöchentliche Starttermine jeweils am Donnerstag, 10 Wochen (ohne Test) bzw. 12 Wochen (mit Test)
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