Grundlehrgang: Betrieblich verantwortliche Person (§ 62 AwSV) in WHG-Fachbetrieben | WHG-Grundkurs gemäß Nr. 4.5 Abs. 3 VdTÜV-Merkblatt 968 (Schulungsmodul 1 von 2)
Das
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt den Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen in Anlagen und definiert die wassergefährdenden Stoffe. Danach dürfen Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe nur von
Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instandgehalten und gereinigt werden. Diese Fachbetriebe müssen nach AwSV über
sachkundiges Personal verfügen.
Der Lehrgang vermittelt die rechtlichen und technischen Kenntnisse zur Erfüllung der gesetzlichen Forderungen.
Zielgruppe
Mitarbeiter von Betrieben und Fachfirmen, die als Fachbetriebe im Sinne des § 62 AwSV (ehemals § 19l WHG) für die Tätigkeiten wie Einbauen, Aufstellen, Instandsetzen, Instandhalten und Reinigen von Anlagen, zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten geschult werden wollen. Ingenieure, die derartige Anlagen planen und bearbeiten, erhalten durch die im Seminar erworbenen Kenntnisse mehr Sicherheit.
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen und Einordnung
- Überblick über relevante Rechtsgebiete und deren Schutzziele im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Allgemeine Anforderungen
- Begriffsbestimmungen aus § 2 AwSV mit Beispielen und daraus resultierenden Anforderungen
- Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Wassergefährdende Stoffe
- Fachbetrieb nach § 63 AwSV
- Fachbetriebspflichten
- Zertifizierung Fachbetrieb
- Fachbetriebsüberwachung
- Zulassungen
- Eignungsfeststellung und Anzeige
- Bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise, CE-Kennzeichen, Ü-Zeichen
- Pflichten des Betreibers
- Fachbetriebspflichtige Tätigkeiten
- Kontrollpflichten des Betreibers
- Prüfpflichten/Dokumentation
- Technische Anforderungen an Anlagen, Fallbeispiele
- Allgemeine Anforderungen
- Besondere Anforderungen an die Rückhaltung bei bestimmten Anlagen
- Anlagenbeispiel
- Konsequenzen bei Verstößen
- Arbeitsschutz und -sicherheit
- Schriftliche Prüfung
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH und Zertifikat der TÜV Thüringen e.V. als AwSV – Sachverständigenorganisation
Dauer
8 Seminarstunden
08:30 bis 16:00 Uhr
zzgl. Prüfung zur Erfolgskontrolle
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
Hinweise
Teilnehmer, die zur betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb nach WHG bestellt werden sollen, müssen folgende Anforderungen gemäß § 62 Abs. 2 Nr. 2a) und Nr. 2b) AwSV erfüllen:
- Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung und
- mindestens 2-jährige Berufserfahrung
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde der WHG-Grundkenntnisse nach.
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.
Veranstaltungs-Code | FB24-227184-58855034 |