Koordination der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen nach ArbSchG § 8, BetrSichV § 13 (3) und DGUV Vorschrift 1 § 6 Fortbildung im Bereich Umgang mit Fremdfirmen
- Geltende Arbeitsschutzvorschriften (ArbSchG, ArbStättV, GefStoffV etc.)
- Auswirkung der neuen BetrSichV bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Fremdfirmen
- Begriffsbestimmungen und Erläuterungen
- Abgrenzung zum SiGeKo nach Baustellenrecht (hier BaustellV und RAB 30) und Fremdfirmenbeauftragten
- Was bedeutet Abstimmung in der Praxis?
- Das Instrument Gefährdungsbeurteilung / Schutzmaßnahmen / Wirkungskontrolle
- Mögliche Ein- und Unterweisungen sowie Unterrichtungen im Aufgabenbereich (Fallbeispiele)
- Übungen
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Veranstaltungs-Code | FB24-298747-56773346 |
Bildungsziel der Schulung:
Sie als Aufsichtsführender mit entsprechendem Weisungsrecht (Betriebsleiter, Abteilungsleiter, Poliere, Vorarbeiter oder anderer Vorgesetzter), der im Rahmen der innerbetrieblichen Beauftragung Arbeiten aufeinander abstimmen muss, werden mit dem notwendig
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