Klimarecht und Immobilien
Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit und spätestens mit dem Beschluss vom 24. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht (u.a. Az. 1 BvR 2656/18) einen neuen verfassungsrechtlichen Maßstab für den Schutz vor den Gefahren des Klimawandels gesetzt. Die klimarechtlichen Vorschriften haben diese Vorgaben einzuhalten, was auch Auswirkungen auf den Immobiliensektor hat. So soll die vorgesehene Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich beispielsweise durch die Nutzung klimafreundlicher Baumaterialien, die Reduzierung des Energieverbrauchs, die Verbesserung der Energieeffizienz, die Integration erneuerbarer Energien sowie die Förderung der Elektromobilität erreicht werden. Darüber hinaus wird etwa die Offenlegung von klimabeeinflussenden Informationen über den Energieverbrauch, die Treibhausgasemissionen und andere umweltbezogene Aspekte von Gebäuden für Immobilieneigentümer vorgeschrieben.
- Gebäudeenergiegesetz
- Mietrecht (Mieterhöhung bei Heizungsanlagen, Raumtemperaturen als
Mangel der Mietsache, Contracting, Klimagerechte Betriebskosten, Smart-
Meter-Gesetz, Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz)
- Wärmepumpen und Nachbarschutz
- PV-Anlagen an/auf Mehrfamilienhäusern
- Elektromobilität bei Mietern und Wohnungseigentümern
- Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz
- Schutz der Stromnetze vor Überlastung
- Balkonkraftwerke
Veranstaltungs-Code | FB24-520391-60478358 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Dieses Seminar richtet sich an Führungs- und Fachkräfte der Immobilienwirtschaft, Projektentwickler, Bauträger, Immobilieneigentümer und -verwalter.
Veranstaltungsort:
Online-Kurs
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Kursart:
Online-Kurs
Starttermin: 24.04.2025
7 Unterrichtsstunden
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