Jährliche Unterweisung für Kranführer von Brücken-, Portal- und Hallenkranen
Gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 (Unterweisung der Versicherten) müssen Führer und Bediener von Kranen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Sie erfahren bei dieser Unterweisung die aktuellen Anforderungen und rechtlichen Neuerungen. Ihre Kenntnisse zum Verhalten und Bedienen bei der Kranarbeit werden aufgefrischt und sie kommen so Ihrer Weiterbildungspflicht nach.Neben der allgemeinen Pflicht zur jährlichen Unterweisung ist auch bei Änderung der Einsatzbedingungen (z. B. anderer Krantyp, Änderung der Steuerung) eine entsprechende neue Unterweisung erforderlich.
Gut zu wissen
Voraussetzung: Fahrausweis vorhanden, Erfahrung in der Kranbedienung, gesundheitliche Eignung (räumliches Sehen, gutes Hörvermögen; möglichst Untersuchung nach G 25), ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Inhalte
Inhalte
Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
- Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
- Sicherheitseinrichtungen von Kranen
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
- Grundsätze des Anschlagens und Handzeichengebung
- Pflege und Wartung,
- Verhalten bei Störungen
Zielgruppe
Kranführer für Brücken-, Portal- und Hallenkrane
Schulungsnachweis
Teilnahmebescheinigung, Eintrag im Sicherheitspass bzw. Fahrausweis
Seminardauer
09:00
- ca. 13:00 Uhr
Ziel
Gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 (Unterweisung der Versicherten) müssen Führer und Bediener von Kranen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Mit diesem Kurs kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nach.
Veranstaltungs-Code | FB24-484735-60476113 |