Jährliche Unterweisung Erdbaumaschinenführer gemäß DGUV V1 und§ 4
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen Arbeitsmittel, die mit besonderen Gefährdungen verbunden sind, nur von vom Unternehmer beauftragten Beschäftigten verwendet werden. Nach erfolgreich durchgeführter Ausbildung sind diese Beschäftigten gem. §4 DGUV-Vorschrift und §12 Arbeitsschutzgesetz mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
Inhalte
Inhalte
- Auffrischung rechtliche Grundlagen
- Begriffsbestimmungen - Maschinentypen
- Pflichten der Erdbaumaschinenführer
- Erfahrungen aus der Praxis
- Gefahrenanalyse, Unfallrisiko minimieren
- Pflege und Wartung
Zielgruppe
Inhaber von Fahrausweisen zum Führen von Erdbaumaschinen
Im Preis enthalten
Schulungsbescheinigung und Eintrag im Fahrausweis, Sicherheitspass nach Bedarf und seminarbegleitende Unterlagen
Seminardauer
09:00
- ca. 16:30 Uhr
Ziel
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen Arbeitsmittel, die mit besonderen Gefährdungen verbunden sind, nur von vom Unternehmer beauftragten Beschäftigten verwendet werden. Nach erfolgreich durchgeführter Ausbildung sind diese Beschäftigten gem. §4 DGUV-Vorschrift und §12 Arbeitsschutzgesetz mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
Veranstaltungs-Code | FB24-500565-56141549 |