Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte - Fortbildung.
Erfüllen Sie Ihre Fortbildungspflichtund nehmen Sie an unserem behördlichanerkannten Lehrgang teil!
§ 9 der 5. BImSchV fordert von Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz und Störfall die Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde. Dieser Forderung können Sie durch die regelmäßige Teilnahme, mindestens alle 2 Jahre, an einer behördlich anerkannten Fortbildung mit Teilnahmebescheinigung nachkommen. Frischen Sie Ihr Wissen mit unserem Seminar auf.
Veranstaltungs-Code | FB24-222592-58498260 |