Hinweisgeberschutzgesetz - Ihr Hinweisgebersystem als Meldestellenbeauftragter richtig nutzen
Seit Mitte Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden laut dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten. Das Frühwarnsystem ermöglicht es, Hinweise auf Regelverstöße vertraulich weiterzugeben ¿ bei gleichzeitigem Schutz der hinweisgebenden Personen. Der Online-Sprint erläutert in drei Terminen à 60 Minuten das Hinweisgeberschutzgesetz und zeigt auf, wie eine Meldestelle im Unternehmen implementiert werden kann. Durch Fallbeispiele lernen die Teilnehmenden, wie mit eingehenden Hinweisen in der Praxis ordnungsgemäß zu verfahren ist. Der Sprint erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz und dient somit als Fachkundenachweis für die Beauftragte/ den Beauftragten der Meldestelle.
Veranstaltungs-Code | FB24-520802-60561024 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Für Unternehmer, Fach- und Führungskräfte, Projektleiter und Entscheider, die als Innovations- und Digitalisierungstreiber das Thema KI im Unternehmen vorantreiben möchten. Vorkenntnisse in KI sind nicht erforderlich.
Veranstaltungsort:
Online-Kurs
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Kursart:
Online-Kurs
Starttermin: 25.03.2025 - 01.04.2025
25.03.2025
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