Grundlehrgang: Laserschutzbeauftragter - Allgemeiner Kurs - Anwendung von Laser-Einrichtungen in Medizin und Technik
Laserschutzbeauftragte handeln per schriftlicher Bestellung, die konkrete Aufgaben, Befugnisse und Pflichten regelt, direkt im Auftrag des Arbeitgebers. Sie unterstützen bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU) und daraus resultierenden Schutzmaßnahmen, wie das notwendige Unterweisen der Mitarbeiter, das Abgrenzen und Kennzeichnen des Laserbereichs, das Beschaffen notwendiger persönlicher Schutzausrüstung, im Zweifel aber auch das Abschalten der Laser-Anlage bei festgestellten Mängeln. Durch regelmäßige Überwachung der getroffenen Schutzmaßnahmen verschaffen sich Laserschutzbeauftragte einen Überblick über deren Wirksamkeit und tragen damit wesentlich zum sicheren Betrieb von Lasern bei.
Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS Laserstrahlung / Teil: Allgemeines) treffen Festlegungen hinsichtlich der Notwendigkeit der Bestellung eines Laserschutzbeauftragten für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4. Doch auch Laser der Klasse 1, hier vor allem in der Materialbearbeitung, können bei Instandsetzungsarbeiten die Expositionswerte nach OStrV durchaus überschreiten, wodurch sie sich damit im Klasse 4-Betrieb befinden. Dann wären ebenso Regelungen und Schutzmaßnahmen dieser Klasse anzuwenden.
Darüber hinaus wird auch für das Betreiben von Lasern der Klassen 1M, 2M und der alten Klasse 3A ein Laserschutzbeauftragter empfohlen. Um alle diese verantwortungsvollen Aufgaben erfüllen zu können, ist der erfolgreiche Besuch eines entsprechenden Lehrgangs notwendig. An die wirksame Bestellung sind dann jedoch noch weitere Voraussetzungen hinsichtlich beruflicher Vorbildung bzw. Berufserfahrung geknüpft.
Der Grundlehrgang vermittelt einen umfassenden Überblick zu physikalischen und biologischen Wechselwirkungen, setzt sich mit technischen Themen, insbesondere den verschiedenen Laserklassen, auseinander. gibt wesentliche Hinweise für das praktische Handeln in der Organisation und schließt mit einer Prüfung ab.
Nutzen
- in der Organisation verfügbares Spezialwissen zu Lasertechnik und notwendigen Schutzmaßnahmen
- Erfüllen einer wesentlichen Voraussetzung für die Bestellung von Laserschutzbeauftragten
- rechtlich sicheres Handeln
- praktischer Arbeits- und Gesundheitsschutz für Beschäftigte an Laseranlagen
- Vermeidung von Havarien, Unfällen und Haftungsfragen
- effizienter, störungsfreier Anlagenbetrieb
Zielgruppe
Ausgewählte Mitarbeiter, die zum Laserschutzbeauftragten bestellt werden sollen und die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Inhalt
- Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
- Biologische Wirkung von Laserstrahlung
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)
- Auswahl und Durchführung von technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen
- Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten im Betrieb
- Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung der Beschäftigten
- Prüfung
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer
16 Seminarstunden
08:30 bis 16:00 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
Punkt 5.1 Absatz 1 TROS Laserstrahlung Teil Allgemein definiert folgende Voraussetzungen für die Bestellung zum Laserschutzbeauftragten
- abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildung oder
- vergleichbare, mindestens zweijährige Berufserfahrung
- jeweils in Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten beruflichen Tätigkeit an entsprechenden Laser-Einrichtungen der Klassen 3R, 3B bzw. 4. und
- Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang inkl. erfolgreicher Abschlussprüfung
- Aufrechterhaltung der Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen
Hinweise
Dieser Grundlehrgang berücksichtigt auch die entsprechenden Empfehlungen des DGUV Grundsatzes 303-005 (Stand Dezember 2018) zur Aus- und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten.
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.
Veranstaltungs-Code | FB24-339273-58854240 |
Kursstart | Kursdurchführung bereits bestätigt |