Grundlehrgang Fachkunde gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV.
Anerkannter Lehrgang für Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen nach § 54 KrWG.
§ 9 Abs. 1 Nr. 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und § 5 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV, ehemals § 3 BefErlV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen über die für ihren Tätigkeitsbereich erforderliche Fachkunde im behördlich vorgeschriebenen Umfang verfügen müssen.
Veranstaltungs-Code | FB24-222602-52465664 |