Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung bei Gerüstbau und -nutzung
Gerüste werden vorrangig bei Bauarbeiten, Instandsetzungen, Revisionen und Wartungen genutzt. Auch wenn ihr Einsatz in der Regel temporär erfolgt, gelten sie vollumfänglich und ausschließlich als Arbeitsmittel. Dementsprechend sind sie unter Beachtung eines komplexen Regelungsumfeldes zu behandeln und zu prüfen. Denn sowohl beim Errichten, bei der Nutzung als auch beim Abbau bestehen verschiedene Gefährdungen, wie unbeabsichtigtes Kippen, Absturz, herabfallende Teile oder diverse Verletzungsrisiken.
Konkret sind Gerüste entsprechend TRBS 1203 durch eine befähigte Person auf ordnungsgemäßen und sicherheitstechnisch mängelfreien Zustand zu prüfen. Diese Pflicht zur Prüfung besteht nicht nur unmittelbar nach Errichtung, sondern auch wiederkehrend: entweder arbeitstäglich oder nach bestimmten Tätigkeiten bzw. in Verbindung zum Baufortschritt. Die BetrSichV verpflichtet jeden Arbeitgeber, auf Grundlage einer spezifischen Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen sowie eine Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls eine Funktionskontrolle auf offensichtliche Mängel durch eine qualifizierte Person durchzuführen bzw. durchführen zu lassen (§ 4 Absatz 5 Satz 3 BetrSichV).
Als Grundlage für die Bestellung einer Befähigten Person zur Prüfung bei Gerüstbau und –nutzung vermittelt das Seminar Kenntnisse zu den rechtlichen Grundlagen sowie zu Aufgaben, Rechten und Pflichten einer befähigten Person bzgl. des Auf- und Umbaus sowie der Gerüstnutzung, zur Absturzsicherung und zum Schutz vor herabfallenden Bauteilen. Die Teilnehmer erlangen die erforderlichen Fachkenntnisse entsprechend DIN 4420 und der TRBS 2121. Die Ausbildung besteht aus theoretischer Wissensvermittlung, Erläuterung praktischer Fallbeispiele sowie praktischen Unterweisungen auf einem geeigneten Schulungsgelände und schließt mit einer Prüfung ab.
Nutzen
- Grundlage für Bestellung von Befähigten Personen zur Prüfung bei Gerüstbau und –nutzung
- Erfüllung von regulatorischen Vorgaben sowie Forderungen von Berufsgenossenschaften und Ordnungsbehörden
- Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- Vermeidung von Havarien und Haftungsfragen
- effizienter, störungsfreier Betrieb
- hohe Verfügbarkeit der Arbeitsmittel
Zielgruppe
Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben, Bauämtern, Reinigungsfirmen sowie von Sanierungsunternehmen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Fachpersonal, das mit Aufbau und Nutzung von Gerüsten beauftragt ist.
Inhalt
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der befähigten Person
- Rechtliche Grundlagen: Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Technische Regeln: DGUV I 201-011, DIN-Normen 4420/4421, TRBS 2121
- Sicherheitsaspekte/Unfallgefahren an Gerüsten
- Aufgaben des Gerüsterstellers/Gerüstnutzers, Verantwortung und Haftung
- Arten von Gerüstgruppen und Gerüsten nach Verwendungszweck und Bauart
- Montageanweisungen
- Grundlagen der Gerüstprüfung
- Prüfung nach Montage/Prüfung vor Inbetriebnahme/Erstnutzung
- Übergabe des Gerüstes - Check durch den Nutzer
- Dokumentation
- Schriftliche Abschlussprüfung
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Akademie GmbH
Dauer
16 Seminarstunden
08:30 bis 16:00 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
Hinweise
für den praktischen Teil der Ausbildung ist die eigene Anfahrt zu einem in der Nähe vom Veranstaltungsort liegenden Schulungsgelände erforderlich.
Die Kenntnisse sollten alle 2 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in einem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH,
Veranstaltungs-Code | FB24-227081-58854125 |