Geprüfter Personalfachkaufmann - berufsbegleitend
Personalfachkaufleute können in den Unternehmen als Personalreferenten bzw. Personalleiter eingesetzt werden. Als Funktionsspezialisten sind sie Berater und Dienstleister für die Mitarbeiter und die Geschäftsführung. Diese Prüfungsordnung ist handlungsorientiert aufgebaut, entsprechend werden die Inhalte an praktischen Situationen orientiert vermittelt.
Zulassungsantrag zur Fortbildungsprüfung
Prüfungsordnung "Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau"
www.ihk-akademie-digital.de
Veranstaltungs-Code | FB24-496372-60561115 |
berufsbegleitend | Ja |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer/s Personalfachkauffrau/manns haben. Nachdem der Personalverantwortliche im Unternehmen auch immer der erste Ansprechpartner in Sachen Ausbildung ist, wurde der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung als Zulassungsvoraussetzung für die Fortbildungsprüfung definiert.
Dieser Kurs ist förderfähig:
Aufstiegs-BAföG
Veranstaltungsort:
88250 Weingarten
weitere Orte/Termine
Starttermin: 08.04.2025 - 31.12.2026
08.04.2025
Kostenlos Info anfordern