Gepr. Fachwirt/in für Tanzschulen - Abendseminar
Ausgebildete Tanzlehrer*innen oder Tanzlehrer*innen, mit längerer Berufserfahrung, die eine Unternehmensnachfolge, eine Gründung einer Tanzschule, die Übernahme einer Tanzschule oder eine verantwortliche Funktion in einer Tanzschule anstreben.
1. Gewinnen, Beraten und Binden von Kunden durch qualifiziertes Marketing, Werbung und kundenorientierte Konzepte
2. Mitarbeiterführung im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften Erstellen von Mitarbeiterpotenzialanalysen, Personalbedarfsanalysen sowie Mitwirken bei der Aus- und Weiterbildung
3. Planung, Entwicklung, Darstellung und Umsetzung innovativer Konzepte und Angebote sowie die Gestaltung der dafür nötigen organisatorischen Veränderungen und Flexibilisierungen
4. Analysieren und Bewerten des Marktes für Tanzschulen unter Berücksichtigung von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen
5. Ausgestalten von Unternehmensstrategien und Ableiten unternehmerischer Handlungsschritte
Sie haben die Kompetenz, die kaufmännischen Aufgaben eines Betriebes zu übernehmen, Mitarbeiter zu führen und zu entwickeln, Produktkonzepte zu entwickeln, das Marketing und die Kundenkommunikation zu gestalten und das Unternehmen im Sinne der Unternehmensziele zu führen.
Sie erwerben einen bundesweit anerkannten Fortbildungsabschluss auf dem Niveau DQR 6 (Bachelor-Niveau).
Mit dem Nachweis der Prüfung sind Sie von dem Schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit.
Veranstaltungs-Code | FB24-477046-58909003 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
(Auszug aus der Verordnung:) § 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. (3) Die Berufspraxis im Sinne des Abs. 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Abs. 2 Nr. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben. (4) Abweichend von Absatz 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen
Bildungsziel der Schulung:
IHK Abschluss
Preis: 5.250, 00 €
Wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie durch Aufstiegs-Bafög (AFBG) gefördert werden. Erkundigen Sie sich gerne bei der Handwerkskammer oder unter der zuständigen BAföG-Stelle Ihres Bundeslandes ( HYPERLINK "http://www.aufstiegs-bafoeg.de/" www.aufstiegs-bafoeg.de)
Bei der Preisangabe handelt es sich um einen Umsatzsteuerfreien Preis.
Dieser Kurs ist förderfähig:
Förderfähig
Veranstaltungsort:
20097 Hamburg
Online-Webinar
Vollzeit
weitere Orte/Termine
Kursart:
Online-Webinar
Starttermin: 06.10.2025 - 13.03.2027
21 Monate
Mo. 12:00 - 19:00 Uhr, Di. - Sa.: 09:00 - 16:00 Uhr
17 Monate in Blockform
Das Seminar wird als Live-Webinar durchgeführt.
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